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E-Scooter in Heilbronn: Wo du rollen darfst und was du wissen solltest

Dienstagnachmittag in der Fleiner Straße. Draußen vor unserem Schaufenster saust gerade wieder jemand auf einem E-Scooter vorbei. Geräuschlos, entspannt, Smartphone locker in der Hand... Wobei: Smartphone in der Hand beim Scooter-Fahren? Keine gute Idee. Und ehrlich gesagt: Hier in der Fußgängerzone direkt vor unserem Laden eigentlich auch gar nicht erlaubt.

Letzte Woche hatte ich genau dazu ein langes Gespräch mit einem Kunden – ein Student von der Hochschule Heilbronn. Er kam zu uns rein, weil ihm beim Slalomfahren auf dem Gehweg das Handy aus der Hosentasche gerutscht ist. Das Display war hin. Wir haben das Glas bei uns im Shop zwar schnell repariert, aber wir haben uns dabei ein bisschen festgequatscht. Über das Scooter-Chaos, das man manchmal in der Innenstadt sieht. Und darüber, dass viele gar nicht genau wissen, welche Regeln auf zwei Rädern eigentlich gelten.

Gehweg ist tabu, Fußgängerzone nur mit Zusatzschild

Das größte Missverständnis sehe ich jeden Tag direkt bei uns vor der Tür: Der Gehweg gehört den Fußgängern. Immer. Auch wenn die Straße eng wirkt oder man schnell zum Hauptbahnhof möchte.

Mit dem E-Scooter gehört man auf den Radweg. Gibt es keinen – wie auf manchen Abschnitten Richtung Böckingen oder Sontheim –, fährst du auf der Fahrbahn. Nicht auf dem Bürgersteig.

Und wie sieht es in der Heilbronner Innenstadt aus? Rund um den Kiliansplatz und die Fleiner Straße gilt: Wer rollen will, braucht das kleine Zusatzschild „E-Scooter frei“. Steht das da nicht, heißt es absteigen und schieben. Die Ordnungshüter kontrollieren das mittlerweile recht streng. Verständlich, denn samstags zwischen Einkaufsbummel und Marktstand wird es schnell eng.

Richtig schön fährt es sich dafür auf dem Neckarradweg. Da rollt man entspannt an der Experimenta vorbei Richtung Neckarsulm, ohne jemanden zu gefährden oder Slalom um Passanten fahren zu müssen.

Handy am Lenker? Lieber mit fester Halterung

Was mir hier im Laden echt oft auffällt: Viele nutzen beim Fahren die Navi-App auf dem Smartphone, halten das Gerät aber einfach in der Hand. Ein kurzes Schlagloch an den Schienen der Stadtbahn oder eine unachtsame Bewegung, und das gute Stück liegt auf dem Pflaster.

Abgesehen davon, dass das Handy in der Hand beim Fahren genauso verboten ist wie im Auto (und richtig Bußgeld kostet), ist das Verlustrisiko einfach hoch. Wenn du öfter von der Innenstadt rüber nach Neckargartach oder Frankenbach fährst: Besorg dir eine vernünftige Lenkerhalterung. Wir haben hier im Zubehör-Regal ein paar robuste Modelle, die bombenfest sitzen. Dann bleibt der Blick auf der Straße und das Display heile.

Promille, Helme und kühle Nächte

Noch ein Wort zum Feierabend: Wer abends in den Kneipen rund um den Neckar unterwegs war, sollte den Scooter stehen lassen. Es gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren. Ab 0,5 Promille bist du dabei, für Fahranfänger gilt sowieso die Null-Komma-Null-Grenze. Der Führerschein kann da schneller weg sein, als man denkt.

Und wie sieht’s mit Helmpflicht aus? Gesetzlich gibt es keine. Aber wenn man die kleinen Räder sieht und weiß, wie leicht man an Kanten hängenbleiben kann – schaden tut ein Helm sicher nicht.

Was tun, wenn das Smartphone doch mal stürzt?

Sollte dein Handy beim Scooter-Trip durch die Stadt doch mal den Kürzeren gezogen haben: Kein Stress. Komm einfach vorbei. Egal ob gesprungenes Display, Datenübertragung aufs neue Gerät oder ein Akku, der nach dem Navigieren schlappmacht – wir kriegen das hin. Wer sein Gerät für die Zukunft absichern will, dem richten wir auch direkt das passende Schutzpaket über Wertgarantie ein.

Du findest uns direkt in der Innenstadt im Mobilfunkshop Heilbronn in der Fleiner Str. 39. Wenn du Fragen zu Zubehör, Tarifen oder Reparaturen hast, komm einfach spontan rein. Wir sind Mo–Fr von 10:00–18:30 Uhr und Sa von 10:00–16:00 Uhr für dich da. Oder ruf uns kurz unter 07131 3904665 an.

Gute Fahrt und passt auf euch auf auf den Straßen!

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